News

Schutz- und Hygienekonzept Reit- und Fahrverein Hüls eV.

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unsere Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Gabrielle Till

Tel. / E-Mail: RuF-Huels@email.de

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.

  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.

  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände etc. fern.

  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber)

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Keine Zuschauer, kein Publikumsverkehr (ausgenommen öffentlicher Wege: Am Lefkeshof und Verbindungweg Am Leftkeshof <-> Vorderorbrich)

  • Aushang der Vorgabe – Mindestabstand.

  • Besondere Betonung und Hinweise in allen Aushängen.

  • Sperrung von Engstellen (zBs. Reitlehrer-Bank Halle Pasternhof)

  • Öffnung der Tribünen Hallen Pastern- und Windbergshof um Abstand ermöglichen.

  • Sattelkammer nur einzeln betreten. -> Aushang an der Tür. Büro-Räume nur einzeln betreten. -> Aushang an der Tür.

  • Sperrung des Stübchen Windbergshof. (nur Personalnutzung mit Abstand)

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • jeder Reitlehrer des Reit- und Fahrverein Hüls e.V. trägt bei Kontakt mit einem Reitschüler und Unterschreitung des Mindestabstandes , zBs. Hilfestellung beim Satteln/Trensen oder Sitzkorrektur eine Schutzmaske.

3. Handhygiene

  • Bei dem Betreten und Verlassen der Reitanlagen sind jeweils gründlich, mindestens 30 Sekunden, die Hände umfassend mit Seife zu waschen.

  • Bei Bedarf ist das ausgelegte Desinfektionsmittel zu nutzen.

4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Personen mit Atemwegerkrankungen oder Fieber dürfen die Reitanlage des Reit- und Fahrverein Hüls e.V. nicht betreten.

  • Bei einen festgestellten Verdachtsfall muss die Person das Gelände der Reitanlagen Pastern- und Windbergshof verlassen.

5. Steuerung und Regelementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • kein Publikumsverkehr
  • Reitschüler dürfen sich nur zu ihren Reitstunden und Putzen, Abpflegen auf der Anlage aufhalten.

6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice

  • Zutrittsbeschränkungen für die Büros und dem Aufenthaltsraum.

  • Personenbezogen Nutzung von Werkzeug und Putzzeug in der Reitschule bzw. regelmäßige Desinfektion

7. Dienstreisen und Meeting

  • nicht notwendig
  • Trennung der Mitarbeiter von der Betriebsstelle Pasternhof zum Windbergshof.

8. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

  •  es ist kein Publikumsverkehr erlaubt. Die Reitanlagen sind für Zuschauer gesperrt.  (siehe Nr.: 1: Ausnahmen für öffentliche Wege am/auf den Reitanlagen.)

9. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Sanitärräume durch externes Unternehmen.

  • Regelmäßige Reinigung der Türklinken.

  • Bereitstellung Desinfektionsmittel in den Sanitärräumen.

  • Sperrung der Pausenräume (Stübchen) für Pferdebesitzer. - Trennung der Mitarbeiter je Betriebsstätte.

10. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation

  • Sicherstellung des Verständnisses unserer Regeln bei Personal mit geringen Deutschkenntnissen.

  • Regelmäßige wöchentliche Unterweisung der Mitarbeiter.

11. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

  • tägliche Desinfektion des Putzzeuges unsere Schulpferde
Schutz- und Hygienekonzept Reit- und Fahrverein Hüls eV.
User ImageManfred Günther, 01. Juni 2020