Reitordnung

Reitordnung

des Reit- und Fahrvereins Hüls e.V.  für Reitanlagen: „Pasternhof und Windbergshof“

Allgemeines

  1. Das Reiten auf den Anlagen des Pastern- und Windbergshofes ist nur Vereinsmitgliedern und mit splittersicherer Reitkappe gestattet. Das Pferd ist mit vollständiger, gültiger Ausrüstung nach FN-Richtlinien zu reiten. Bei Alternativen, zBs.: „Ohne Sattel, nur Halsring usw.“ (soweit nicht im Beisein des Reitlehrers angeordnet) werden auftretende Schäden vollständig durch den Reiter mit alternativer Reitweise getragen. Aus Sicherheitsgründen gelten in der Reitbahn, in den Stallungen und auf den Freiflächen incl. Weiden stets die FN-Richtlinien. 
  2. Bei Unterrichtserteilung durch Privatlehrer(innen) dürfen die anderen Reiter nicht durch den Unterricht der Privat-lehrer(innen) gestört oder beeinträchtigt werden. Es ist sinnvoll, dass die Privatreitlehrer(innen) ihre Reitschüler über Funkverbindung unterrichten. Im Windbergshof können zwei Reitlehrer gemäß Reitlehrerplan gleichzeitig Unterricht erteilen. Ein weiterer Reitlehrer kann nur in Absprachen mit den beiden eingetragenen Reitlehrer zusätzlich Unterricht erteilen. Eine Funkverbindung ist dann verpflichtend. Der Reitlehrerplan wird stallseits geführt und ist verbindlich.
  3. Die Nutzung der Reitanlagen steht grundsätzlich gemäß Reitstundenplan zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlagen für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird dies durch Aushang bekannt gegeben.
  4. Während des Reit- und Voltigierunterrichts auf dem Pasternhof in geschlossenen Abteilungen dürfen keine weiteren Pferde in der Bahn gearbeitet werden. Zu allen Zeiten ist den Weisungen der Reitlehrer(innen) Folge zu leisten.
  5. Auf dem Springplatz „Pasternhof“ darf longiert werden, wenn kein Reit- oder Springunterricht auf dem Platz stattfindet und alle Reiter auf dem Springplatz zustimmen. Auf dem Außendressurplatz „Pasternhof“ ist das Longieren untersagt.
  6. Longieren ist in der Reithalle und auf dem Außenreitplatz des Windberghofs nicht gestattet. Kurzzeitiges Longieren (max. 5 Minuten) für Lahmheitsuntersuchung oder  für jungen Pferden bei kalten Temperaturen bedürfen der Zustimmung aller Reiter in der Reitbahn! Auf dem Pasternhof ist Longieren nur erlaubt, wenn sich nicht mehr als 3 erfahrene Reiter auf älteren Pferden in der Bahn befinden und diese sämtlich dem Longieren zustimmen. Wenn ein weiterer Reiter hinzukommen will, ist das Longieren innerhalb von 30 Minuten einzustellen.
  7. Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Pferden ist auf beiden Höfen grundsätzlich untersagt. Nur auf den Longierzirkeln „Pasternhof und Windbergshof“ sowie in der großen und kleinen Reithalle des Pasternhofes ist das Freilaufenlassen unter Aufsicht gestattet. Nach der Benutzung sind Unebenheiten - z.B. vom Wälzen - durch Harken zu beseitigen. 
  8. Die Außenreitplätze und die Longierzirkel sind keine Paddocks.

Bahnordnung nach FN und weitere Vorschriften

Die Bahnordnung gewährleistet, dass die Reiter auf Reitplätzen und in Reithallen gemeinsam ohne gegenseitige Behinderung üben und trainieren können. 

Folgende Bahnregeln müssen jedem Reiter bekannt sein:

  1. Vor Betreten oder Verlassen der Reitbahn vergewissert sich der Reiter durch Zuruf und Antwort („Tür frei?“ - „Ist frei!“), dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann.
  2. Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten usw. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie. Wird an der Aufstiegshilfe aufgesessen oder z.B. eine Decke an der Bande abgelegt, ist der Hufschlag sofort danach wieder freizumachen.
  3. Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand von 2,50 m nach vorne/hinten bzw. zur Seite einzuhalten. Halten und Schrittreiten auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten mit ausreichendem Sicherheitsabstand freizuhalten. 
  4. Reiten zu zweit nebeneinander im Schritt ist nicht gestattet.
  5. Das Reiten auf entgegengesetzter Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 5 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Wenn auf beiden Händen geritten wird, ist stets nach rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag.
  6. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten. „Ganze Bahn“ hat stets Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie.
  7. Bei mehr als 5 Reitern ordnet der dienstälteste Reiter nach angemessenem Zeitraum „Bitte Handwechsel“ an. Dieser  Anordnung ist sofort Folge zu leisten. Reiter, die den Handwechsel noch durchführen, weichen ins Bahninnere aus.
  8. Laute Unterhaltungen während des Reitens sind unsportlich und stören den Reitbetrieb. Radiomusik ist nur dann zulässig,                 wenn alle Reiter damit einverstanden sind und nach dem Reiten wieder abzustellen.
  9. Pferdeäpfel sind nach Benutzen der Reitanlagen (Reithallen, Longierzirkel, Außenreitplätze) generell zu entsorgen.
  10. Springen und Stangetraining (außer Springplatz) ist nur mit Einverständnis aller weiteren anwesenden Reiter zulässig.
  11. Das Benutzen der Hindernisse - mit Ausnahme des Turnierparcour´s - steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzen an ihren Platz zurückzustellen. Insbesondere dürfen Stangen auf den Außenreitplätzen nicht auf dem Boden liegen gelassen werden. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.
  12. Bei vom Verein veranstalteten Ausritten ist der Berittführer für Gangart, Tempo, erforderliche Pausen und eine sach-gemäße Behandlung der Pferde verantwortlich.

 Krefeld, den 30 Januar 2019

 

                Manfred Günther          Gabriele Till