Bauliche Veränderungen

Bauliche Veränderungen im Stall und auf den Weiden

  • Die Stallanlagen und auch die Weiden werden den Einstellern vom Betrieb zu Verfügung gestellt.
  • Jegliche Veränderung, sei es Abbau oder Aufbau, müssen vorher genehmigt werden.
  • Dies bezieht sich auf Trennplatten in den Boxen, Kratzbürsten oder Pferdespielzeug, private Heulager usw. genauso wie auf Absperrungen von Wiesen, Erweiterung von Zäunen, Flatterbänder oder Heuraufen.
  • Ohne Genehmigung vorgenommene Veränderungen werden durch unser Personal gegen Gebühr (€10,-- je angefangene Stunde) entfernt.
  • Ganz besonders weisen wir auf darauf hin, dass jeglicher Anschluss an unseren stromführenden Zäunen nur an einer Stelle, an dem Schließgriff des Zaunes, erfolgen darf. Das Öffnen der Absperrung muss immer auch direkt den Stromfluss unterbrechen! 
  • Notwendige Reparaturen von umgewehten „Wackelzäunen“ werden wir berechnen.
  • Für die Sicherstellung der Stromführung auf zusätzlichen Absperrungen ist der Pferdebesitzer verantwortlich.
  • Die Abtrennung der Weiden soll bevorzugt quer, in gerader Linie erfolgen.
  • Schäden durch Überweidung bei lokalen, begrenzten Absperrungen, „Paddok-Betrieb“, werden wir berechnen.
  • Zum Schutz unserer Weiden:  Maximale Weidezeit 4 Std / Tag
  • Mit Schließung der Weiden müssen alle Veränderungen umgehend (7 Tage) entfernt werden. Eine Einlagerung kann bei uns nicht erfolgen.
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Manfred Günther                 Gabrielle Till