Schutzkonzept RuFv-Hüls e.V.
Schutzkonzept – Reit- und Fahrverein Hüls e.V.
Vorwort
„Alle Kinder haben das Recht, gegen alle Formen von psychischer oder physischer Gewalt geschützt zu werden.“
(Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention)
Gewalt ist kein gesellschaftliches Randphänomen. Sie ist häufig eine alltägliche, leidvolle Erfahrung, die sich über Jahre hinziehen kann. Kinder brauchen eine helfende Hand, emotionalen Beistand und mutige Bezugspersonen (Schutzfachkräfte), die Gewalt stoppen oder – im besten Fall – verhindern. Eltern und Schutzfachkräfte sind gefordert, Verantwortung zu übernehmen.
Für uns als Verein bedeutet das, ein Schutzkonzept zu entwickeln, im Alltag zu verankern und regelmäßig zu reflektieren. Wir schaffen Bedingungen, die Risiken senken und tragen zur körperlichen und seelischen Stärkung von Kindern und Jugendlichen bei, fördern ihre Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen.
Zweck des Konzeptes
Wir bieten Kindern einen sicheren Raum für ihren Sport. Wir schützen anvertraute Kinder und Jugendliche in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen. Ein koordiniertes Konzept schafft Handlungssicherheit und macht klar: grenzüberschreitendes Verhalten wird im Verein nicht toleriert. Das Schutzkonzept ist ein fortlaufender Entwicklungsprozess.
Leitbild
Unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sozialen Bedingungen sollen alle die gleichen Möglichkeiten haben, (Pferde-)Sport auszuüben. Unsere Arbeit basiert auf Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität, Empathie und Toleranz. Gemeinsam mit Reitlehrer*innen und Übungsleiter*innen haben wir einen Verhaltenskodex formuliert, der im Alltag Orientierung gibt.
Risikoanalyse & -bewertung
Risikofaktoren aus Sicht der Reitschüler*innen: Die Mehrheit fühlt sich sicher und wohl – Gründe sind Freundschaften, gutes Klima sowie die hohe Präsenz der Reitlehrer*innen und Übungsleiter*innen.
Räumliche/strukturelle Risikofaktoren:
- Stallgebäude
- Aufgang zum Dachboden
- Jugendraum
- Platz hinter der Reithalle
- Toilettenräume
- Parkplatz
- Longierzirkel
Maßnahmen: Jugendraum nur gemeinsam mit Jugendsprecher nutzbar; Beleuchtung geprüft und verbessert; sensible Räume verschlossen.
Risikofaktoren durch Personen
Personen im Auftrag des Vereins: Pferdepfleger verbringen viele Stunden auf der Anlage; sprachliche/kulturelle Unterschiede können Missverständnisse begünstigen.
Maßnahme: Vorstand und Leitung sensibilisieren das Stallpersonal regelmäßig und weisen auf Bedeutung des Schutzkonzepts hin.
Dritte (Besucher*innen): Offene Anlage, viele Begleitpersonen.
Maßnahmen: Achtsame Beobachtung, couragiertes Auftreten von Reitlehrer*innen/Übungsleiter*innen; bei unangemessenem Verhalten kann Hausverbot ausgesprochen werden.
Wichtige Informationen
Schutzkonzept, Ansprechpartner*innen und Vertrauenspersonen werden niedrigschwellig zugänglich gemacht. Die Jugendvollversammlung wählt eine(n) Ansprechpartner*in; der Vorstand setzt eine(n) Koordinator*in ein. Enge Zusammenarbeit mit Vorstand, Jugendvorstand, Reitlehrer*innen und Übungsleiter*innen; idealerweise mit einschlägiger Fortbildung.
Präventionskonzept
Definition: Prävention soll Gewalt verhindern und schnell passgenaue Hilfe ermöglichen.
Herausforderungen: Aufklärung und Wissen über Täterstrategien (für Aufsichtspersonen), Störung von Anbahnung/Planung, Beenden laufender Taten. Prävention richtet sich an verschiedene Zielgruppen; Kinderrechte und Respekt wirken grundsätzlich präventiv.
Sexueller Missbrauch nutzt Macht- und Abhängigkeitsstrukturen. Prävention fragt, wer außerhalb der Täterkreise Taten verhindern kann. Missbrauch passiert nicht „aus Versehen“, sondern geplant – diese Einsicht ist Grundlage wirksamer Prävention.
Verhaltensregeln (Kodex)
- Verantwortungsvoller Umgang mit Nähe/Distanz; Respekt vor persönlichen Grenzen.
- Grenzverletzungen offen ansprechen; Regeln transparent kommunizieren und anpassen.
- Vertraulichkeit wahren; wertschätzende, altersgerechte Kommunikation.
- Keine abwertende/sexualisierte/erniedrigende Sprache oder Gesten.
- Einzelgespräche an einsehbaren Orten; Unterricht in zugänglichen Räumen.
- Körperkontakt nur angemessen, angekündigt, zweckgebunden (z. B. Erste Hilfe, Hilfestellung).
- Hilfe-/Sicherungsstellungen vorher erklären; Kontakt auf das Erforderliche beschränken.
- Privat-/Intimsphäre achten; beschämende Situationen vermeiden.
Wir begreifen den Kodex als Chance und stärken unsere Achtsamkeit im Miteinander.
Interventionsplan bei (vermuteten) Übergriffen
Situation 1: Reitschüler*in berichtet von sexualisiertem oder gewalttätigem Übergriff.
Situation 2: Jemand beobachtet einen Übergriff oder eine strafrechtlich relevante Handlung.
- Ruhe bewahren; zugewandt zuhören; nicht nachbohren.
- Betroffener Person glauben; keine Mitschuld zuschreiben.
- Situation ruhig, aber zügig stoppen; Schutz/Sicherheit sofort herstellen.
- Kontakt zur betroffenen Person stärken; Beobachtungen dokumentieren.
- Transparenz über weiteres Vorgehen schaffen.
- Vertrauenspersonen einbeziehen; diese informieren den Vorstand (unter Wahrung der Vertraulichkeit).
- Risikoeinschätzung; ggf. externe Beratungsstelle hinzuziehen.
- Gespräch mit übergriffiger Person (möglichst zu zweit); Eltern/Erziehungsberechtigte informieren.
- Räumliche Trennung; prüfen, ob weitere Personen betroffen sind.
- Unterstützungsmaßnahmen vermitteln; Schritte mit der betroffenen Person transparent abstimmen.
Wichtig: Keine eigene Bewertung der Situation; keine impulsiven Reaktionen. Nichts versprechen, was nicht haltbar ist (z. B. „Niemand erfährt davon“). Die Grenzen der betroffenen Person respektieren. Niemals den mutmaßlichen Täter vorab informieren. Bei Bedarf sofort Jugendamt/Polizei einschalten (Bereitschaftsdienst Jugendamt).
Tipp: In der Dokumentation zwischen Beobachtungen/Hinweisen und Vermutungen/Hypothesen unterscheiden; Gehörtes/Gesehenes sowie geplante Schritte notieren.
Wenn sich der Verdacht als unbegründet erweist
Missverständnisse werden geklärt; die beschuldigte Person wird rehabilitiert. Der Vorstand informiert – in Absprache – die Beteiligten über das Ausräumen des Verdachts und dokumentiert die Gespräche.
Ansprechstellen
Die Jugendvollversammlung 2024 hat Sarina Krause als Ansprechpartnerin gewählt.
Der Vorstand hat ab 2024 Sabine Keller als Koordinatorin/Ansprechpartnerin eingesetzt.
Besonders weitergebildete Ansprechpartnerinnen
Weitere Ansprechmöglichkeiten
- Jugendamt Stadt Krefeld, Notfalldienst:02151 864545
- Nummer gegen Kummer:www.nummergegenkummer.de
Kinder- & Jugendtelefon: 116 111 — Elterntelefon: 0800 111 0 550 - Zartbitter e.V.:www.zartbitter.de — Tel.: 0221 312055