Schutzkonzept RuFv-Hüls e.V.

Vorwort

„Alle Kinder haben das Recht, gegen alle Formen von psychischer oder physischer Gewalt geschützt zu werden.“

(Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention)

 Gewalt ist kein gesellschaftliches Randphänomen. Es handelt sich dabei nicht um ein einmaliges Ereignis, sondern ist oft eine alltägliche, leidvolle Erfahrung, die sich über Jahre hinziehen kann. Allein kann sich das Kind nicht aus den Verstrickungen lösen. Es braucht eine helfende Hand, emotionalen Beistand und mutige Bezugspersonen (Schutzfachkräfte), die dem Kind helfen, die Gewalt zu stoppen oder im Besten Fall zu verhindern. Eltern und Schutzfachkräfte sind also gefragt, Verantwortung zu übernehmen.

Für uns als Verein bedeutet das, ein Schutzkonzept gegen Gewalt zu entwickeln, im Alltag zu verankern und immer wieder zu reflektieren. Zudem ist es uns wichtig, Bedingungen zu schaffen, die das Risiko senken, zum Tatort von Gewalt zu werden. Unser Verein trägt zur körperlichen und seelischen Stärkung von Kindern und Jugendlichen bei, fördert   ihre    Persönlichkeitsentwicklung und hilft, soziale Kompetenzen zu erwerben.

Zweck des Konzeptes

Wir wollen allen Kindern einen sicheren Raum zur Ausübung ihres Sports bieten. Wir haben den Anspruch, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen zu schützen. Ein koordiniertes und individuell abgestimmtes Konzept ermöglicht den Schutz aller Beteiligten und führt zu Handlungssicherheit. Weiter soll es verdeutlichen, dass grenzüberschreitendes Verhalten in unserem Verein nicht toleriert wird.

Aus diesem Grunde sehen wir unser Schutzkonzept als einen fortwährenden Entwicklungsprozess, der immer wieder der Reflektion und ggf. Anpassung bedarf.

Leitbild

Wir als Verein fördern und begleiten unsere Reitschüler*innen dahingehend, dass sie unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sozialen Lebens- und Lernbedingungen gleiche Möglichkeiten haben (Pferde-)Sport auszuüben.

Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen basiert auf Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität, Empathie und Toleranz. Diese Grundwerte bestimmen unser professionelles und pädagogisches Handeln.

Gemeinsam mit allen Reitlehrer*innen und Übungsleiter*innen haben wir zudem einen Verhaltenskodex formuliert, der allen am Reitunterricht beteiligten Personen eine Orientierung im Alltag bietet.

Risikoanalyse und -bewertung im Reit- und Fahrverein Hüls e.V.

Risikofaktoren aus Sicht der Reitschüler*innen

Diese Punkte stammen u.a. aus Diskussion während der Jugendvollversammlung und der Jahreshauptversammlung im Jahr 2024.

Insgesamt fühlt sich die große Mehrheit im Verein sicher und wohl. Gründe dafür sind Freunde, gutes Klima, eine hohe Präsenz der Reitlehrer*innen und Übungsleiter*innen.

Risikofaktoren durch räumliche Gegebenheiten/Strukturen

Für eine möglichst präzise Risikoanalyse wurde die Frage gestellt, ob es trotz eines sicheren Grundgefühls Orte oder Situationen gibt, in denen die Reitschüler*innen sich unsicher fühlen. Genannt wurden hier:

  • Stallgebäude
  • Aufgang zum Dachboden
  • Jugendraum
  • Platz hinter der Reithalle
  • Toilettenräume
  • Parkplatz
  • Longierzirkel

Diese Maßnahmen wurden u.a daraus abgeleitet:

Der Jugendraum wird für Aufenthaltszwecke nur gemeinsam mit einem der Jugendsprecher genutzt. Die Beleuchtung wurde geprüft und verbessert. Verschiedene Räume wurden mit Schlössern gesichert.

Risikofaktoren durch Personen

Personen, die im Auftrag des Vereins agieren

Zur Versorgung unserer Pferde und Ponys benötigen wir Pferdepfleger, die viele Stunden auf unserer Anlage verbringen. Nicht alle sind der deutschen Sprache in gutem Maße mächtig oder kommen aus anderen Kulturkreisen. Oft bieten die Reitschüler*innen ihnen ihre Hilfe bei ihren Aufgaben an. Dadurch könnte es auch zu Missverständnissen zwischen Reitschüler*innen und Pferdepflegern kommen.

Diese Maßnahmen wurden hier getroffen:

Der (geschäftsführende) Vorstand sensibilisiert zusammen mit den leitenden Mitarbeitern engmaschig in Gesprächen das Stallpersonal und macht sie auf das Schutzkonzept und seine besondere Bedeutung im Stall aufmerksam.

Dritte Personen (Besucher, usw.)

Unsere Anlage ist offen zugänglich. Wir kennen nicht alle Besucher persönlich. Viele Reitschüler werden von Eltern, Großeltern usw. zum Sport gefahren.

Hier beobachten wir aufmerksam, um eine potenzielle Gefahr rechtzeitig zu erkennen und mit kuragiertem Auftreten durch die Reitlehrer*innen und Übungsleiter*innen soll diese abgewendet werden. Als Verein haben wir die Möglichkeit bei unangemessenem Verhalten von Erwachsenen ein „Hausverbot“ für unsere Anlage auszusprechen.

Wichtige Informationen

Wir streben danach allen Reitschüler*innen das Schutzkonzept mit den Ansprechpartnern und Vertrauenspersonen zugänglich machen, damit alle wissen an wen sie sich wenden können. Wir streben ein vertrauensvolles niedrigschwelliges Angebot an, damit die betroffenen sich ohne lange Überlegung an unsere Vertreter wenden.

Die Jugendvollversammlung wählt eine(n) Ansprechpartner*in, die/der das Vertrauen der Reitschüler*innen besitzt. Der Vorstand setzt eine(n) Koordinator*in ein. Als Ansprechpartner*in steht diese(r) in steter Kommunikation und engen Kontakt mit Vorstand, Jugendvorstand, Reitlehrer*innen und Übungsleiter*innen. Idealerweise haben diese Personen eine entsprechende Fortbildung absolviert.


Präventionskonzept des Reit- und Fahrverein Hüls e.V.

Definition

Prävention soll helfen, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern und ihnen schnelle und passgenaue Hilfen zukommen zu lassen.

Herausforderungen

Wir wollen durch Aufklärung und Wissensvermittlung Täterstrategien (nur den Aufsichtspersonen) erkennen und damit die Anbahnung und Vorbereitung von Taten zu stören und andauernde Taten zu beenden.

Präventionsmaßnahmen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen in unterschiedlicher Gewichtung.

Prävention braucht Respekt: Wenn die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ernst genommen werden, wenn man sie respektiert und sich an den Kinderrechten orientiert, wirkt das grundsätzlich präventiv.

Sexueller Missbrauch findet vor allem dort statt, wo Täter und Täterinnen Macht- und Abhängigkeitsstrukturen gegenüber Kindern und Jugendlichen ausnutzen, Kernfrage der Prävention ist deshalb: Wer hat die Möglichkeiten "außerhalb der Täterkreise", diese Taten zu verhindern?

Eine große Herausforderung bei der Prävention ist für viele Menschen, dass Missbrauch so unvorstellbar ist, dass sie ihn nicht für möglich halten – besonders nicht in ihrem direkten Umfeld. Das trifft sowohl für Familienangehörige, Nachbar*innen und Bekannte zu als auch für pädagogische oder medizinische Fachkräfte. Daher gilt für alle: Um Kinder und Jugendliche zu schützen, sind grundlegende Informationen über sexuellen Missbrauch wichtig. So muss klar sein, dass Missbrauch zu erleiden ein Risiko und eine reale Möglichkeit im Leben eines heranwachsenden Kindes oder Jugendlichen ist. Er „passiert“ nie aus Versehen, sondern immer mit Absicht, in der Regel geplant und meist gut vorbereitet. Diese Einsicht braucht es, damit Prävention eine Chance hat.

Verhaltensregeln

Im Rahmen unseres Schutzkonzepts haben wir uns auf folgenden Verhaltenskodex geeinigt:

  • Wir gestalten eine gute Beziehung zu den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, gehen dabei mit Nähe und Distanz verantwortungsbewusst um und respektieren persönliche Grenzen.
  • Wir bringen Grenzverletzungen offen zur Sprache.
  • Wir kommunizieren unsere geltenden Regeln und passen diese auch auf Grund von erkannten Defiziten regelmäßig, offen und transparent an.
  • Wir verstehen die vertrauensvolle Beziehung zu Kindern und Jugendlichen als wesentlichen Bestandteil unserer Arbeit. Wir gehen verantwortungsvoll mit vertraulichen Informationen um.
  • Wir verwenden eine für unser Gegenüber altersentsprechende klare und verständliche Sprache und gestalten unsere Kommunikationsstrukturen niemals manipulativ, verletzend und erniedrigend.
  • Wir dulden keine abwertende, sexualisierte, verletzende, provozierende oder diskriminierende Wörter und Gesten. Im Sinne unserer Vorbildfunktion ist auch der Umgang untereinander in Sprache und Wortwahl von Wertschätzung geprägt.
  • Bei Einzelgesprächen schützen wir die Vertraulichkeit, aber wir führen diese an einsehbaren Orten. Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten statt, welche jederzeit von außen frei zugänglich sind.
  • Körperliche Berührungen haben altersgerecht und im jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Köperkontakt ist immer vorher angekündigt, sensibel und nur für die Dauer und zum Zweck einer Versorgung z.B. Pflege, Erste Hilfe, Trost oder Hilfestellung erlaubt.
  • Hilfe- bzw. Sicherheitsstellungen werden grundsätzlich mit den Reitschüler*innen vorher besprochen. Der körperliche Kontakt beschränkt sich hierbei auf die erforderliche Maßnahme. Dabei werden Sinn und Art der Hilfe/Sicherung eindeutig erklärt und dementsprechend gestaltet.
  • Wir achten die Privat- und Intimsphäre unseres Gegenübers und vermeiden beschämende Situationen.

Wir begreifen diesen Verhaltenskodex als Chance, nutzen ihn konstruktiv für unsere Arbeit und stärken unsere Achtsamkeit im Umgang miteinander.


Verfahrensablauf bei vermuteter sexualisierter oder tätlicher Gewalt

Interventionsplan bei (vermuteten) Übergriffen

Situation 1: Ein/e Reitschülerin berichtet einer Reitlehrerin / Übungsleiterin von einem sexuellen oder gewalttätigen Übergriff.

Situation2: Jemand beobachtet einen sexuellen oder gewalttätigen Übergriff oder eine strafrechtliche relevante Handlung

  • Ruhe bewahren und ruhig und zugewandt zuhören, nicht „nachbohren“
  • Person glauben und keine Mitschuld geben.
  • Ruhig, aber zügig die Missbrauchssituation stoppen
  • Kontakt zur betroffenen Person stärken
  • Beobachtungen protokollieren -> Dokumentation
  • Transparenz über weiteres Vorgehen
  • Sofortigen Schutz/Sicherheit des Opfers gewährleisten!
  • Beobachtungen und eigenes Eingreifen dokumentieren
  • Austausch mit den gewählten Vertrauenspersonen. Diese informieren den Vorstand, unter Berücksichtigung des Vertraulichkeitsgrundsatz
  • Risikoeinschätzung und weiteres Vorgehen planen/ ggf. externe Beratungsstelle hinzuziehen
  • übergriffigen Schüler*in (am besten zu zweit!). Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
  • Unterstützung und Schutz des Betroffenen
  • Räumliche Trennung von Opfer und Täter*in
  • Klärung, ob weitere Personen betroffen sind
  • Ggf. Informationen an Eltern/Vormund
  • Unterstützungsmaßnahmen vermitteln
  • Gespräch mit dem/ der Betroffenen über das weitere Vorgehen (TRANSPARENZ)

WICHTIG:

KEINE EIGENE BEWERTUNG DER SITUATION; KEINE EIGENEN EMOTIONEN

  • Versprich nichts, was du nicht halten kannst (z.B. mit niemandem darüber zu reden)
  • Stimme dein Vorgehen mit der*dem Betroffenen ab und achte die Grenzen des jungen Menschen
  • Informiere AUF KEINEN FALL die*den vermeintliche*n Täter*in (sie haben evtl. die Möglichkeit, deinen Kontakt zum Opfer zu unterbinden)
  • Risikoeinschätzung und weiteres Vorgehen planen/ ggf. externe Beratungsstelle hinzuziehen.

TIPP: Achte bei deiner Dokumentation darauf, zwischen konkreten Hinweisen oder Beobachtungen und Vermutungen oder Hypothesen zu unterscheiden. Notiere das Gehörte, Geschehene oder Berichtete und deine Vermutungen sowie die (geplanten) Schritte.

TIPP: Achte den Wunsch des Kindes: Wenn es sofort Hilfe möchte, Jugendamt und Polizei  informieren  (Bereitschaftsdienst  Jugendamt).  Abhängig,  wo  nun  die

Verantwortlichkeiten liegen (z.B. JUGENDAMT), ziehe dich aus diesem Prozess zurück. Sei aber weiterhin als Ansprechperson für die*den Reitschüler*in da.

Der Verdacht erweist sich als unbegründet

Stellt sich ohne den Rest eines Zweifels heraus, dass es sich um Missverständnisse bzw. offensichtlich falsche Beschuldigungen handelt, werden diese Missverständnisse geklärt bzw. wird geregelt, wie die beschuldigte Person rehabilitiert wird.

Rehabilitation

Wenn sich die Vermutung oder der Verdacht als unbegründet herausstellt, ist der Verein verpflichtet das Ausräumen des Verdachts öffentlich zu machen (in Absprache mit der/dem Beschuldigten) und den Ruf der Person wiederherzustellen. Hierzu führt der Vorstand ein Gespräch mit der fälschlich verdächtigten Person und informiert alle an der Intervention beteiligten Stellen und Personen über das Ausräumen des Verdachtes. Diese Gespräche werden dokumentiert. Fälschlicherweise unter Verdacht geratene Personen sind einer hohen Belastung ausgesetzt. Die Rehabilitation ist mit hoher Sorgfalt durchzuführen.

Ansprechstellen

 Die Jugendvollversammlung 2024 hat Sarina Krause als Ansprechpartnerin gewählt. Der Vorstand hat ab 2024 als Koordinatorin und Ansprechpartnerin Sabine Keller eingesetzt.

Besonders weitergebildet sind:

Sabine Keller:         smakeller@gmx.de,                    Tel.: 0176 61737878

Sarina Krause:       sarinakrause17@gmail.com        Tel.: 0157 37893291

 

Personalgespräche führen aktuell Manfred Günther und Franz-Josef Berg vom Vorstand unter Beteiligung von Victoria Dahmen und Cosmin Frudu

Weiter Ansprechmöglichkeiten sind:

  • Jugendamt Stadt Krefeld, Notfalldienst Tel.: 02151- 864545
  • Nummer gegen Kummer:  www.nummergegenkummer.de Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
  • Elterntelefon: 0800 111 0 550
  • Zartbitter e.V.: www.zartbitter.de Tel.: 0221 312055