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Corona – RKI-Wert in Krefeld über 50

Aufgrund steigender Fallzahlen haben wir unser bestehendes Regelwerk überarbeitet.

Corona – RKI-Wert in Krefeld über 50

Aufgrund der weiter steigenden Corona-Fälle in Krefeld treten mit Wirkung zum 19.10.2020 folgende Corona-Regelungen für alle Anlagen und Plätze des Reit- und Fahrverein Hüls e.V. in Kraft. Die Regelungen basieren auf den Corona-Regeln NRW.

  1.   Generell gilt überall: bei Unterschreitung des Mindestabstandes, innen oder außen, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  2.   Es sind keine Zuschauer oder Gäste erlaubt.
  3.   Minderjährige können durch eine Person begleitet werden.
  4.   Das Betreten von Büro‘s, Sattelkammern usw. bitte nur einzeln.
  5.   Auf der Tribüne Pasternhof herrscht eine durchgehende Maskenpflicht und ein Abstandsgebot 1,5m.
  6.   Im Pasternhof kann der Reitlehrer alleine am Eingang sitzen. Begleiter begeben sich mit Maske auf die Tribüne
  7.   Reitlehrer im Windbergshof stehen / sitzen in der Reithalle, die Tribüne ist geschlossen.
  8.   Das Stübchen im Windbergshof ist geschlossen und kann nur noch von unserem Personal genutzt werden.
  9.   Es sind keine Zuschauer oder Gäste erlaubt. Ausschließlich Mitglieder eines gemeinsamen Hausstandes dürfen gleichzeitig am Pferd sein. Es ist möglich einem Reitlehrer das Pferd fertig zu machen bzw. abzunehmen.
  10. Reitgruppen können mit Reitlehrer gleichzeitig maximal 10 Personen umfassen und sollten bevorzugt die Außenplätze nutzen.
  11. Geschlossene Gruppen, zBs. Kindergartengruppen, können weiterhin Sportunterricht erhalten.
  12. Voltigiergruppen (Kontaktsport) sind weiterhin zulässig. (Kontakte werden minimiert)
  13. Es sind jederzeit die Anwesenheitszeiten auf den Anlagen des im RuFv-Hüls e.V. nachzuweisen. Dazu ist die tägliche Eintragung mit den Anwesenheitszeiten in den ausliegenden Listen notwendig.
  14. Die Reitschule führt die Anwesenheitsliste anhand der Stundeneinteilung. Begleiter tragen sich bitte in die ausliegende Liste ein.
  15. Für die Einsteller sind die Listen nach Pferdenamen sortiert. Der Einsteller ist dafür verantwortlich, das Reitbeteiligungen oder Vertretungen sich leserlich eintragen und die Kontaktdaten nachweisbar sind.
  16. Externe Reitlehrer, Schmiede, Sattler, Tierärzte usw. tragen sich in die ausliegenden Listen ein. Der Einsteller ist dafür verantwortlich und kann auch eigenständig entsprechende Eintragungen vornehmen.

Verstöße werden seitens der Ordnungsämter mit hohen Geldbußen geahndet!

Die Beherrschung der Corona-Pandemie baut auf zwei Säulen:

1) Selbstschutz durch Abstand, Handhygiene und Mund-Nasen-Schutz.

2) Nachvollziehbarkeit aller Kontakte durch das Führen von Anwesenheitslisten.

 

Bitte helft uns in unserem Bemühen die Reitanlage offen zu halten.

Haltet Euch an die Vorgaben und tragt Euch in die Listen ein.

Wir wollen keine feste Anwesenheitszeiten vorgeben müssen und wollen auch kein Betretungsverbot aussprechen.

User ImageManfred Günther, 20. Oktober 2020